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Hallo liebe Blasrohrschützen, hat jemand von euch Erfahrung mit einem 3D Parcours im eigenen Wald. Was für Genehmigungen sind hierfür nötig , ich denke waffenrechtlich sollte dies nicht relevant sein aber wie sieht es mit Jagd rechtlichen Bestimmungen aus.
Danke für eure immer kompetenten Antworten.
Gruß Markus
Wenn du das mit dem Blasrohr machst, brauchst du im eigenen Wald nichts beachten.
Wenn das auch für Bogen ist, dann sieht das anders aus.
na ja,
ich würde mich auf jeden Fall mit dem/den Jagdpächtern abstimmen, die wissen i.d.R. am besten wo etwas stört und wo nicht.
Ob bei Dir in der Gegend eventuelle naturschutzrechtlichen Dinge eine Rolle spielen weiß ich nicht 🙄
FYL - das Leben ist schön!
Es kommt darauf an was es werden soll. Auf jeden Fall hat die Gemeinde und die untere Jagdbehörde mitzureden. Soll er Öffentlich, also für jedermann sein dann muss er abgenommen werden.
Geht nicht, gibt es nicht
Servus ,
Fakt ist ,es gibt bei uns im Ländle niemand von Landratsamt oder Bauamt,geschweige Forstamt wo
einen 3D Parcours für Blasrohr abnehmen oder in Betrieb genommen hat.
Es gibt definitiv keine Fachkraft ( vom Amt )wo das kann , Ahnung hat!
Mit Bogenschützen sieht das anders aus ,
Gruß
Servus,ein Wald muss für die Öffentlichkeit sein,so steht es im Wald und Wiesen Gesetz.
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Gruß, Erlenwaldgeist